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Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Cashbeam-Service
(„Nutzungsbedingungen“)
(Stand: 01.09.2011)
I.
Vertragsschluss, Verhältnis der Vertragsbedingungen für die App und den Service
- Mit dem Anlegen eines Cashbeam-Nutzerkontos (im folgenden
„Account“) für den Cashbeam-Service (im folgenden „Cashbeam“) über die
entsprechende Funktion der Cashbeam-App (im folgenden „App“) kommt ein
Vertrag zwischen dem Nutzer der App (im folgenden „Nutzer“) und der
Cashbeam GmbH, Johann-von-Werth-Str. 1, 80369 München, Deutschland,
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München, HRB 177347
zustande (im folgenden „Nutzungsvertrag“).
- Die Cashbeam GmbH ist zugleich Anbieterin der über den
Windows Phone Marketplace angebotenen App. Die dort abrufbaren
Standard-Nutzungsbedingungen für das Verhältnis zwischen Endnutzer und
App-Anbieter („STANDARD APPLICATION LICENSE TERMS“) gelten zwischen der Cashbeam
GmbH und dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung der App. Die hier
wiedergegebenen Nutzungsbedingungen regeln ergänzend die Nutzung des
Cashbeam-Service.
- Als Nutzer der App und damit Vertragspartner der Cashbeam GmbH
gilt im Zweifel der Inhaber der Microsoft Live ID, über welche die App
erworben wurde. Nutzer können natürliche und juristische Personen sein,
wobei natürliche Personen mindestens das dreizehnte Lebensjahr vollendet
haben müssen. Mit der Nutzung von Cashbeam versichert die dabei handelnde
natürliche Person als Nutzer oder als Organ einer juristischen Person als
Nutzer, dass sie diese Altersgrenze einhält.
II.
Leistungsumfang des Cashbeam-Service
- Der Cashbeam-Service ermöglicht es Nutzern,
Geldbetrags-Transaktionen untereinander aufzuzeichnen und miteinander zu
saldieren – in etwa vergleichbar mit einer kombinierten Gutschein- und
Schuldschein-Erfassung mit automatisierter Verrechnung. Mit Cashbeam
können auf diese Weise viele kleine Verbindlichkeiten und/oder Guthaben
miteinander verrechnet und so zu einer größeren Zahlung (statt vieler
Kleinbetragszahlungen) zusammengefasst werden.
- Cashbeam kann über Mobil-Geräte ausgeführt werden, auf
denen die Cashbeam-App installiert ist. Cashbeam ist aktuell (Stand September
2011) für jedes Smartphone mit Windows Phone 7 Betriebssystem verfügbar.
- Cashbeam stellt lediglich eine Aufzeichnungs-Plattform der
wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Nutzer untereinander
bereit, ist jedoch nicht in das Zahlungsverhältnis selbst eingebunden.
- Zahlungen erfolgen nur direkt zwischen den
Transaktionspartnern mit herkömmlichen Zahlungsmitteln, wie z.B. Bargeld,
EC- oder Kreditkarte, Banküberweisung, Lastschrift oder Paypal. Cashbeam
ist in solche Zahlungsvorgänge nicht eingebunden und wirkt daran nicht
mit. Eine Ausgleichszahlung muss durch die Transaktionspartner – derzeit –
als separate Cashbeam-Transaktion erfasst werden, damit der
Cashbeam-Saldo richtig aktualisiert wird.
- Die Cashbeam GmbH führt (derzeit) keine Zahlungen,
Überweisungen, Lastschriften oder sonstige Geld- oder Wert-Transfers durch
und hat – derzeit – keine direkten Schnittstellen zu Zahlungssystemen. Die
Cashbeam GmbH behält sich jedoch vor, im Rahmen der Weiterentwicklung des
Service solche Schnittstellen zu schaffen und, falls der Nutzer seinen
Cashbeam-Account mit einem seiner Zahlungsmittel verknüpfen will, hierüber
getätigte Ausgleichs- oder Guthabenzahlungen automatisch im
Cashbeam-Account zu verbuchen. Cashbeam erfasst demgemäß derzeit selbst
keinerlei zahlungskontenbezogene Daten der Nutzer und wird diese auch
künftig nicht zwingend erfassen.
- Die Cashbeam GmbH erbringt keine Inkasso-, Billing- , Factoring-,
Bonitätsprüfungs- oder Scoring-Dienstleistungen. Ebensowenig vergibt oder
vermittelt die Cashbeam GmbH Kredite oder versichert Forderungsausfälle. Die
Cashbeam GmbH ist weder eine Bank, noch ein Zahlungsdienstleister,
E-Geld-Institut oder Finanzdienstleister im Sinne des KWG (Gesetz über das
Kreditwesen) oder ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von
Zahlungsdiensten).
- Cashbeam-Transaktionen können entweder im Sofort-Modus
oder (innerhalb bestehender Transaktions-Beziehungen) im zeitversetzten
Modus durchgeführt werden.
- Im Sofort-Modus wirken beide Transaktionspartner
zeitgleich mit und erhalten eine sofortige Bestätigung der Verbuchung. Im
zeitversetzten Modus initiiert der “Sender“ die Transaktion, beim „Empfänger“
erscheint diese sodann in dessen Transaktionsliste.
- Im Sofort-Modus geben beide Transaktionspartner den Betrag
ein und der „sendende“ Partner betätigt den BEAM-Button, während der „empfangende“
Partner in etwa zeitgleich (+/- 10 Sekunden) den GET-Button drückt. Die
App sendet die beiden Anfragen zusammen mit den jeweiligen geographischen
Positionen der Nutzer an den Cashbeam-Server, der die Transaktionspartner
anhand dieser Daten einander zuordnet, die Transaktion aufzeichnet und die
Aufzeichnung bestätigt.
- Wenn die Nutzung der Ortungsinformationen ausgeschaltet
ist (in der App oder allgemein im Mobil-Gerät), erfolgt die Zuordnung über
sogenannte Match-IDs. Dies sind – derzeit – in der Regel die drei letzten
Ziffern der Account-ID des Transaktionspartners. Diese müssen dann von
mindestens einem oder beiden Transaktionspartnern zusätzlich zum Betrag
eingegeben werden.
- Bei der ersten Transaktion zwischen zwei Nutzern wird für
jeden Transaktionspartner ein neues partnerbezogenes Verrechnungskonto angelegt,
in der die aktuelle Transaktion sowie alle künftigen Transaktionen
zwischen denselben Partnern aufgezeichnet und saldiert werden.
- Eine Transaktion erscheint für den „sendenden“ Partner,
der den BEAM-Button betätigt hat, als Negativbetrag in diesem partnerbezogenen
Verrechnungskonto (vergleichbar einer ausgehenden Zahlung). Für den „empfangenden“
Transaktionspartner, der den GET-Button betätigt hat, erscheint sie als
Positivbetrag (vergleichbar einer eingehenden Zahlung).
- Im zeitversetzten Modus wählt der Nutzer einen
Transaktionspartner aus seiner Liste früherer Transaktionspartner aus,
gibt den Gutschriftsbetrag ein und betätigt den BEAM-Button. Die App
sendet die Anfrage an den Cashbeam-Server, der die Transaktion aufzeichnet
und die Gutschrift bestätigt.
- WICHTIG: Die Cashbeam GmbH führt keine explizite oder
implizite Bonitätsprüfung der Nutzer durch und gibt keine Zahlungsgarantie
– weder direkt noch mittelbar. Die Minimierung des Zahlungsausfallrisikos
obliegt allein dem Nutzer, sei es durch sorgfältige Auswahl seiner
Transaktionspartner oder durch Leistung nur gegen Vorkasse (dies z.B.,
indem eine Cashbeam-Transaktion als Einkaufsguthaben genutzt wird).
- Die Cashbeam GmbH strebt eine jährliche Verfügbarkeit des
Service von 97% an. Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis der
Ist-Zeit, in der der Service genutzt werden kann, zur Soll-Zeit, in der er
genutzt werden können sollte. Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden erforderliche
Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen im angemessenen
Rahmen (Industriestandard). Auch nicht in die Sollzeit eingerechnet werden
Zeiten, in denen der Service aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der
Cashbeam GmbH nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu
vertretender Ursachen nicht verfügbar ist.
- Aus Sicherheitsgründen beschränkt die Cashbeam GmbH
derzeit die Nutzung eines Accounts innerhalb von 90 Tagen auf drei
verschiedene Geräte und die Nutzung eines Gerätes auf maximal drei
verschiedenen Accounts. Dieses Limit kann im Einzelfall erhöht werden,
wenn ein Nutzer dies beim Kundenservice begründet beantragt.
III.
Haftung
- Die Cashbeam GmbH haftet, ausgenommen bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, nicht für Zahlungsausfälle, die aufgrund eines
Verlustes von Transaktionsdaten oder aufgrund von Nichtverfügbarkeit der
technischen Infrastruktur entstehen.
- Die Cashbeam GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden des
Nutzers, die die Cashbeam GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben. Die Cashbeam GmbH haftet ferner uneingeschränkt für
Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung seines Lebens,
Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der
Cashbeam GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet die Cashbeam GmbH
für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Cashbeam GmbH, ihre
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder den Nutzer arglistig
getäuscht haben.
- Im übrigen ist die Haftung der Cashbeam GmbH - unabhängig
vom Rechtsgrund - ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche gegen die
Cashbeam GmbH, außer solche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder
wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers, sind auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Alle Schadensersatzansprüche gegen die Cashbeam GmbH verjähren
spätestens mit Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn,
sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
- Die Cashbeam GmbH haftet nicht für unbefugte
Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z.B. durch
"Hacken" des Mobil-Geräts). Ebensowenig haftet die Cashbeam GmbH
für einen Missbrauch von Informationen über Nutzer durch Dritte, die von
diesen Nutzern den Dritten selbst zugänglich gemacht wurden.
- Die Cashbeam GmbH haftet nicht für die Kosten, die dem
Nutzer aufgrund seines Mobilfunkvertrages, z.B. für Daten-Roaming aus dem
Ausland, entstehen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass hierfür – je
nach Mobilfunkanbieter – zum Teil noch immer sehr hohe bis überhöhte
Preise von den Mobilfunkanbietern abgerechnet werden, was leider außerhalb
des Einflussbereichs der Cashbeam GmbH liegt. Die App verwendet die
standardmäßig verfügbare Internetverbindung des mobilen Nutzergeräts zum
Datentransfer zum und vom Cashbeam-Server. Die App hat keinen Einfluss
darauf, welches Netz und welche Verbindung das Nutzergerät verwendet (z.B.
WLAN oder Mobilfunknetz).
IV.
Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, sein Cashbeam-Passwort und
seine Account-ID vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben
und beim Verdacht, dass das Cashbeam-Passwort Dritten bekannt geworden
sein könnte, dieses unverzüglich zu ändern. Der Nutzer ist ferner
verpflichtet, die Cashbeam GmbH von einem Verlust seines Mobil-Geräts
unverzüglich zu benachrichtigen (damit dieses Gerät für das
Cashbeam-System gesperrt werden kann). Desweiteren hat der Nutzer sein
Gerät im verkehrsüblichen Umfang vor unbefugter Benutzung zu schützen
(z.B. durch eine Geräte-PIN).
- Verstößt der Nutzer bei der Nutzung von Cashbeam gegen
gesetzliche Vorschriften (z.B. Strafgesetze, Ordnungswidrigkeiten,
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz o.ä.), so stellt
dies gleichzeitig eine Pflichtverletzung gegenüber der Cashbeam GmbH dar, die
die Cashbeam GmbH zu eigenen Maßnahmen gegenüber dem Nutzer berechtigt
(z.B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, fristlose Kündigung
o.ä.).
- Der Nutzer verpflichtet sich, die
Cashbeam-Kommunikationswege für Nutzer untereinander (im folgenden
„Cashbeam-Nachrichten-System“) nicht für beleidigende oder unwahre Äußerungen
über andere Nutzer oder für rechtwidrige Drohungen oder belästigende
Werbemaßnahmen gegenüber anderen Nutzern zu verwenden. Ein Verstoß gegen
diese Verpflichtungen stellt gleichzeitig eine Pflichtverletzung gegenüber
Cashbeam dar, die Cashbeam zu eigenen Maßnahmen gegen den Nutzer
berechtigt.
V.
Laufzeit, Kündigung, Ausschluss von der Nutzung des Service
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist
von Seiten des Nutzers jederzeit mit sofortiger Wirkung, von Seiten der
Cashbeam GmbH mit einer Frist von 1 Monat ordentlich kündbar. Zur
Kündigung seitens der Cashbeam GmbH reicht eine Mitteilung über das
Cashbeam-Nachrichten-System aus, soweit der Nutzer für Kündigungen nicht
einen anderen Kommunikationsweg bekanntgegeben und bestimmt hat. Eine über
das Cashbeam-Nachrichten-System übermittelte Kündigung gilt spätestens 24
Stunden nach ihrem Einstellen in das Cashbeam-Nachrichten-System als dem
Nutzer zugegangen, soweit der Nutzer für Kündigungen nicht einen anderen
Kommunikationsweg bekanntgegeben und bestimmt hat (Näheres siehe Abschnitt
„Kommunikationskanäle“).
- Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung
und/oder zum Ausschluss eines Nutzers von der weiteren Nutzung von
Cashbeam liegt insbesondere auch vor, wenn der begründete Verdacht
besteht, und vom Nutzer nicht binnen angemessener Frist ausgeräumt wird,
dass der Nutzer Cashbeam in erheblich gesetzwidriger Weise (z.B. zu
Betrugs-, Hehlerei- oder Geldwäschezwecken oder unter Nutzung des Cashbeam-Nachrichten-Systems
für Beleidigungen, Verleumdungen oder rechtswidrige Drohungen) oder
wiederholt unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen nutzt.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung und/oder zum Ausschluss
eines Nutzers von der weiteren Nutzung von Cashbeam kann auch dann vorliegen,
wenn ein Nutzer Geldbeträge, die er anderen Cashbeam-Nutzern schuldet und
die über Cashbeam-Transaktionen aufgezeichnet wurden, mehrfach schuldhaft
nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ausgleicht.
- Soweit ein wichtiger Grund zur Kündigung seitens der Cashbeam
GmbH vorliegt, ist die Cashbeam GmbH berechtigt, den Service gegenüber dem
betroffenen Nutzer auch schon vor Zugang und Wirksamwerden einer Kündigung
einzustellen.
VI.
Gebühren, Einschränkung und sonstige Änderung des Service, Änderung der
Nutzungsbedingungen
- Für die Nutzung des Cashbeam-Service werden – neben dem
Kaufpreis der Vollversion der App – derzeit keine Gebühren erhoben.
- Die Cashbeam GmbH behält sich jedoch spätere Einschränkungen
des Service oder die Einführung von Nutzungsgebühren vor. Eine
Einschränkung des Service oder Einführung von Gebühren wird jedoch nicht
innerhalb der ersten 12 Monate ab der Freischaltung des Cashbeam-Accounts
des Nutzers unter Geltung dieser Version der AGB wirksam und dem Nutzer in
jedem Falle mit angemessener Frist von mindestens 2 Monaten im Voraus mitgeteilt.
Eine neu eingeführte Gebührenpflicht wird nicht vor Ablauf von 2 Monaten
seit der letzten Nutzung von Cashbeam nach Einstellen der Mitteilung in
das Cashbeam-Nachrichten-System wirksam. Hierdurch hat der Nutzer in jedem
Falle die Möglichkeit, die weitere Nutzung des Cashbeam-Service
rechtzeitig zu kündigen und einzustellen.
- Die Cashbeam GmbH ist ferner berechtigt, den Service oder
diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit die Änderung dem
Nutzer rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen im Voraus, mitgeteilt wird.
Die Änderung gilt als angenommen, soweit der Nutzer nicht vor ihrem
Inkrafttreten widerspricht oder den Nutzungsvertrag kündigt. Die Cashbeam
GmbH wird den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung nochmals gesondert
auf dieses Widerspruchsrecht, die Frist für dessen Ausübung und die
Möglichkeit zur Kündigung hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs ist die
Cashbeam GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von
2 Wochen zu kündigen.
- Für die Mitteilung einer Änderung des Cashbeam-Service
oder dieser Nutzungsbedingungen reicht eine Mitteilung über das Cashbeam-Nachrichten-System
und die Cashbeam-Website aus (Näheres siehe Abschnitt „Kommunikationskanäle“).
VII.
Testversion / Vollversion, Gewährleistungsausschluss, keine
Kaufpreis-Rückerstattung
- Die Testversion der Cashbeam-App ermöglicht eine
vollumfängliche Nutzung des Cashbeam-Service bis zum Erreichen von 100
Transaktionen oder dem Senden oder Empfangen von 100 Memos im
Cashbeam-Nachrichten-System. Danach ist eine weitere Nutzung nur noch in
eingeschränktem Umfang möglich, sofern nicht die Vollversion über den
Windows Phone Marketplace erworben wird. Die Testversion der App erlaubt
dem Nutzer eine Prüfung der App und des Cashbeam-Service auf Tauglichkeit
für den von ihm vorgesehenen Gebrauch. Jede Gewährleistung ist – sowohl
für die App als auch für den Cashbeam-Service – ausgeschlossen. Es besteht
auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises der App aufgrund von
Mängeln des Cashbeam-Service.
VIII.
Anonymität und Account ID
- Aus Datenschutzgründen erfasst Cashbeam grundsätzlich
keine personenbezogenen Daten, also auch keine E-Mail-Adressen, Namen,
Adressen oder Telefonnummern. Die beim Anlegen eines Accounts anzugebende
Account-ID besteht lediglich aus einzelnen Ziffern und Zahlen, die sich
aus persönlichen Daten ableiten, die dem Nutzer bekannt sind. Die
Account-ID ist der Cashbeam GmbH grundsätzlich nicht bekannt, da die App zur
Nutzung des Service nur einen daraus errechneten Hash-Wert an den Cashbeam-Server
überträgt. Dem Nutzer steht es auch frei, bei der Erstellung der
Account-ID fiktive Angaben zu verwenden. Allerdings sind damit die
Nachteile einer schwierigeren Merkbarkeit sowie besondere Anforderungen
für den Fall verbunden, dass in besonderen Fällen die persönliche
Inhaberschaft eines Accounts nachgewiesen werden muss (z.B. im Erbfalle).
Dem Nutzer steht es ebenfalls frei, sich bei der Cashbeam GmbH als Inhaber
eines Accounts namentlich zu melden (etwa um eine Beschwerde über einen
Transaktionspartner anzubringen).
IX.
Kommunikationskanäle / Benachrichtigungen
- Da Cashbeam keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern und
Adressen der Nutzer erfasst, können Benachrichtigungen und Mitteilungen der
Cashbeam GmbH an einzelne Nutzer grundsätzlich nur über das
Cashbeam-Nachrichten-System erfolgen. Hierzu werden Memo-Nachrichten in
den Nutzer-Account eingestellt. Auf diesem Wege werden z.B.
Vorankündigungen von Änderungen der Nutzungsbedingungen in alle
Nutzer-Accounts oder Kündigungen einzelner Cashbeam-Accounts in den betroffenen
Nutzer-Account jeweils als „Memo-Nachricht“ eingestellt.
- Allgemeine Benachrichtigungen seitens der Cashbeam GmbH,
die alle Nutzer oder größere Nutzergruppen betreffen (z.B. Änderungen der
Nutzungsbedingungen), werden zusätzlich auch über die Cashbeam-Website www.cashbeam.com bekanntgegeben.
- Desweiteren können sich Nutzer und Interessenten in einen
allgemeinen E-Mail-Benachrichtungsverteiler eintragen, indem sie eine
E-Mail an subscribealert@cashbeam.com
schicken und einen Link in einer Bestätigungsmail anklicken. Eine auf
diese Weise in den allgemeinen Benachrichtigungsverteiler eingetragene
E-Mail-Adresse ist aber keinem einzelnen Cashbeam-Account zuordenbar, so
dass die Anonymität des Cashbeam-Accounts gewahrt bleibt.
- Kündigungen oder andere Erklärungen des Nutzers gegenüber der
Cashbeam GmbH sollten ebenfalls bevorzugt als Memo-Nachricht an den
Cashbeam-Kundenservice-Account (der automatisch in der
Transaktionspartner-Liste als Quasi-Transaktionspartner erscheint) in das
Cashbeam-Nachrichten-System eingestellt werden, da sie dann automatisch
dem betroffenen Account zugeordnet sind und die Anonymität des Nutzers so
gewahrt bleiben kann.
- Alternativ stehen dem Nutzer aber auch folgende externe
Kommunikationskanäle für alle vertragsrelevanten Erklärungen oder
allgemeine Anfragen und Mitteilungen zur Verfügung: per E-Mail an appsupport@cashbeam.com, per
Brief an Cashbeam GmbH, Johann-von-Werth-Str. 1, 80369 München,
Deutschland oder per Fax an +49-89-26024259.
- Sofern sich eine außerhalb des
Cashbeam-Nachrichten-Systems eingehende Nachricht des Nutzers auf einen
bestimmten Cashbeam-Account bezieht (z.B. Kündigung des Nutzungsvertrages,
Verlustmeldung des Mobil-Gerätes oder von Cashbeam-Passwort oder
Account-ID) wird Cashbeam geeignete Rückfragen stellen, um
sicherzustellen, dass diese vom rechtmäßigen Account-Inhaber stammt.
Hierzu ist die Cashbeam GmbH berechtigt, vom Nutzer die Angabe der vollen
Account-ID im Klartext zu verlangen (auch wenn dies im Regelfall nicht
nötig sein wird). Unaufgefordert sollte der Nutzer seine Account ID jedoch
auch nicht in Mitteilungen an die Cashbeam GmbH angeben.
X.
Datenschutz: Erfasste Daten, Nutzung, Weitergabe und Herausgabe von
Daten
- Cashbeam erfasst grundsätzlich keine personenbezogenen
Daten von Nutzern (s.a. Abschnitt „Anonymität und Account ID“), so dass
der Nutzer auch im Verhältnis zur Cashbeam GmbH grundsätzlich anonym
bleiben kann. Die Cashbeam GmbH gibt – außer im Falle gerichtlicher oder
behördlicher Anordnung – keine Daten an Dritte weiter.
- Wie alle Websites muss Cashbeam auch die IP-Adresse des
Mobil-Geräts erfassen, wenn die App über eine mobile Internetverbindung
oder ein WLAN Daten an den Cashbeam-Server sendet. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann über die IP-Adresse die Identität des Mobilfunk-Anschlussinhabers
oder WLAN-Betreibers ermittelt werden, im Regelfall jedoch nur nach
gerichtlicher Anordnung.
- Ähnlich verhält es sich mit den Daten zur geographischen
Position des Nutzers. Diese wird von Cashbeam erfasst, damit per BEAM-
oder GET-Button ausgelöste Sofort-Transaktionen besonders einfach
zugeordnet werden können. Der Nutzer kann dies jedoch unterbinden, indem
er die Ortsdatennutzung in der App oder allgemein im Mobil-Gerät
ausschaltet. Dann muss er alternativ die Match-ID seines
Transaktionspartners eingeben (oder dieser seine).
- Cashbeam erfasst ferner einen Hash-Wert der (eindeutigen)
Geräte-ID des Mobil-Geräts des Nutzers, um aus Sicherheitsgründen die
Anzahl der pro Gerät benutzten Accounts sowie der pro Account genutzten
Geräte überprüfen zu können.
- Die Cashbeam GmbH speichert alle Daten, die zur Erbringung
des Dienstes nötig sind, grundsätzlich bis zum Ablauf von 6 Monaten nach
Vertragsbeendigung. Soweit Daten zur Wahrung gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen (z.B. steuerrechtliche Archivierungspflichten) oder
eigener Rechte der Cashbeam GmbH (z.B. zivilrechtliche
Nachweisobliegenheiten) länger gespeichert werden müssen, werden sie von der
Cashbeam GmbH ordnungsgemäß archiviert und außerhalb des
Aufbewahrungszweckes nicht mehr aktiv genutzt. Auch nach der Löschung der
Daten eines Accounts können transaktionsbezogene Daten (Datum, Uhrzeit,
Betrag und Ort von Transaktionen, gesendete und erhaltene Nachrichten)
spiegelbildlich im Account des jeweiligen Transaktionspartners verbleiben,
sofern sie bei diesem nicht ebenfalls gelöscht wurden.
XI.
Datensicherheit: Verschlüsselung, Speicherung, Übermittlung,
Passwortverlust
- Cashbeam wird als Cloud-Service der Microsoft Azure
Plattform auf von Microsoft verwalteten Servern in Microsoft Rechenzentren
in Europa gehostet (unter den dort bereitgestellten Standards und
Mechanismen zur Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugriffschutz).
- Alle Datenübertragungen zwischen der App und dem Cashbeam-Server
erfolgen in verschlüsselter Form (Transportsicherung) als
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schon innerhalb der App bzw. innerhalb der
Cashbeam-Server-Anwendung.
- Neben der Transportsicherung erfolgt als weitere Maßnahme,
um eine hohe Vertraulichkeit wichtiger Nutzerdaten zu gewährleisten, die
Verschlüsselung aller vom Nutzer eingegebener textbasierter Daten („Memos“,
also Nachrichten innerhalb des Cashbeam-Nachrichten-Systems und
„Nicknames“, also Aliasnamen, für Transaktionspartner) innerhalb der App
mit einem für den Nutzer individuellen Schlüsselsatz, bevor diese an
Cashbeam übertragen werden. Auf dem Cashbeam-Server werden somit nur
verschlüsselte Textdaten gespeichert, über deren Schlüssel nur die jeweils
an der Kommunikation beteiligten Nutzer verfügen. Die Cashbeam GmbH kann
diese Daten also selbst nicht entschlüsseln.
- Damit dieser private Schlüsselsatz vor Ausspähung
geschützt ist und nicht verloren gehen kann, wird er mit Hilfe des Cashbeam-Passworts
wiederum selbst verschlüsselt und in dieser Form sowohl im Mobil-Gerät,
als auch auf dem Cashbeam-Server abgelegt. Von dort aus kann er mit Hilfe der
Account-ID und des Cashbeam-Passworts (das nur der Nutzer kennt), und
zusätzlich gesichert durch eine Sicherheitsfrage, in andere Mobil-Geräte
importiert werden, so dass die Nutzung eines Cashbeam-Accounts auf
verschiedenen Geräten möglich ist.
- Das Cashbeam -Passwort ist daher von zentraler Bedeutung,
denn nur mit seiner Hilfe kann auf den Textdaten-Schlüsselsatz des
jeweiligen Nutzers zugegriffen werden. Bei Verlust oder Vergessen des Cashbeam-Passwortes
ist eine Wiederherstellung der Memos und Nicknames durch Cashbeam daher
nicht möglich. Der Nutzer wird hiermit ausdrücklich auf diese Folgen eines
Verlusts des Cashbeam-Passwortes hingewiesen und zu besonderer Sorgfalt
bei der Verwahrung dieses Passwortes angehalten, ohne dass dies jedoch zu
Lasten der Geheimhaltung des Passwortes gehen darf.
XII.
Währungen
- Die Cashbeam-App ermöglicht das Umschalten zwischen
derzeit 25 verschiedenen Währungen. Die Nutzung erfolgt für jede Währung
getrennt, d.h. partnerbezogene Verrechnungskonten, Transaktionen und Memos
(einschließlich Mitteilungen vom und an den Cashbeam-Kundenservice) erscheinen
für jede Währung getrennt. Entsprechend werden im Sofort-Modus ausgelöste
Transaktionen nur durchgeführt, wenn beide Transaktionspartner dieselbe
Währung eingestellt haben. Die Cashbeam GmbH behält sich die jederzeitige
Erweiterung oder Einschränkung der unterstützten Währungen – unter Wahrung
der Bestimmungen für Änderungen des Service und/oder der
Nutzungsbedingungen – vor.
XIII.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Nutzer kann seine Vertragserklärung
zum Abschluss des Nutzungsvertrages innerhalb von einem Monat ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Mitteilung im Cashbeam-Nachrichten-System, Brief,
Fax, E-Mail) widerrufen, es sei denn, er hat in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Nutzung durch Unternehmer).
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (über das Cashbeam-Nachrichten-System),
frühestens jedoch mit dem Tage des Vertragsschlusses und auch nicht vor
Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §
1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV durch die Cashbeam GmbH. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Cashbeam GmbH,
Johann-von-Werth-Str. 1, 80369 München, Deutschland, Fax: +49-89-26024259,
Email: appsupport@cashbeam.com, Cashbeam-Nachrichten-System:
Cashbeam-Kundenservice
Das Widerrufsrecht erlischt auch,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers hin
vollständig erfüllt wurde, bevor der Nutzer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Wertersatz für
erbrachte Service-Dienstleistungen hat der Nutzer nur zu leisten, wenn er vor
Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich
zugestimmt hat, dass die Cashbeam GmbH vor Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung des Service beginnt.
XIV.
Schlussbestimmungen
- Nebenabreden bestehen nicht.
- Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages bedürfen
der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
- Die Unwirksamkeit einer Bestimmung in diesen
Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen
Bestimmung dasjenige gegen sich gelten zu lassen, was dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und wirksam hätte
vereinbart werden können. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
- Die Cashbeam GmbH ist berechtigt, den Nutzungsvertrag auf
Dritte zu übertragen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen gesonderten
Zustimmung des Nutzers bedarf. Der Nutzer willigt bereits mit dem
Abschluss des Nutzungsvertrages in die Übertragung ein. Eine Übertragung
des Nutzungsvertrages wird jedoch erst dann mit Wirkung gegenüber dem
Nutzer wirksam, wenn sie diesem mindestens 2 Wochen im Voraus angekündigt
und er dabei auf sein jederzeitiges Kündigungsrecht hingewiesen wurde. Für
die Ankündigung reicht eine Einstellung der Mitteilung in das Cashbeam-Nachrichten-System
aus (siehe Abschnitt „Kommunikationskanäle)
- Der Nutzungsvertrag und sämtliche mit der Nutzung des
Cashbeam-Service oder der App in Zusammenhang stehenden Ansprüche
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Nutzungsvertrag und sämtliche mit der Nutzung des Cashbeam-Service oder
der App in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist, soweit er vereinbart
werden kann, München.