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Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Cashbeam-Service („Nutzungsbedingungen“)


(Stand: 01.09.2011)



I. Vertragsschluss, Verhältnis der Vertragsbedingungen für die App und den Service

  1. Mit dem Anlegen eines Cashbeam-Nutzerkontos (im folgenden „Account“) für den Cashbeam-Service (im folgenden „Cashbeam“) über die entsprechende Funktion der Cashbeam-App (im folgenden „App“) kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer der App (im folgenden „Nutzer“) und der Cashbeam GmbH, Johann-von-Werth-Str. 1, 80369 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München, HRB 177347 zustande (im folgenden „Nutzungsvertrag“).
  2. Die Cashbeam GmbH ist zugleich Anbieterin der über den Windows Phone Marketplace angebotenen App. Die dort abrufbaren Standard-Nutzungsbedingungen für das Verhältnis zwischen Endnutzer und App-Anbieter („STANDARD APPLICATION LICENSE TERMS“) gelten zwischen der Cashbeam GmbH und dem Nutzer hinsichtlich der Nutzung der App. Die hier wiedergegebenen Nutzungsbedingungen regeln ergänzend die Nutzung des Cashbeam-Service.
  3. Als Nutzer der App und damit Vertragspartner der Cashbeam GmbH gilt im Zweifel der Inhaber der Microsoft Live ID, über welche die App erworben wurde. Nutzer können natürliche und juristische Personen sein, wobei natürliche Personen mindestens das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben müssen. Mit der Nutzung von Cashbeam versichert die dabei handelnde natürliche Person als Nutzer oder als Organ einer juristischen Person als Nutzer, dass sie diese Altersgrenze einhält.

II. Leistungsumfang des Cashbeam-Service

  1. Der Cashbeam-Service ermöglicht es Nutzern, Geldbetrags-Transaktionen untereinander aufzuzeichnen und miteinander zu saldieren – in etwa vergleichbar mit einer kombinierten Gutschein- und Schuldschein-Erfassung mit automatisierter Verrechnung. Mit Cashbeam können auf diese Weise viele kleine Verbindlichkeiten und/oder Guthaben miteinander verrechnet und so zu einer größeren Zahlung (statt vieler Kleinbetragszahlungen) zusammengefasst werden.
  2. Cashbeam kann über Mobil-Geräte ausgeführt werden, auf denen die Cashbeam-App installiert ist. Cashbeam ist aktuell (Stand September 2011) für jedes Smartphone mit Windows Phone 7 Betriebssystem verfügbar.
  3. Cashbeam stellt lediglich eine Aufzeichnungs-Plattform der wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Nutzer untereinander bereit, ist jedoch nicht in das Zahlungsverhältnis selbst eingebunden.
  4. Zahlungen erfolgen nur direkt zwischen den Transaktionspartnern mit herkömmlichen Zahlungsmitteln, wie z.B. Bargeld, EC- oder Kreditkarte, Banküberweisung, Lastschrift oder Paypal. Cashbeam ist in solche Zahlungsvorgänge nicht eingebunden und wirkt daran nicht mit. Eine Ausgleichszahlung muss durch die Transaktionspartner – derzeit – als separate Cashbeam-Transaktion  erfasst werden, damit der Cashbeam-Saldo richtig aktualisiert wird.
  5. Die Cashbeam GmbH führt (derzeit) keine Zahlungen, Überweisungen, Lastschriften oder sonstige Geld- oder Wert-Transfers durch und hat – derzeit – keine direkten Schnittstellen zu Zahlungssystemen. Die Cashbeam GmbH behält sich jedoch vor, im Rahmen der Weiterentwicklung des Service solche Schnittstellen zu schaffen und, falls der Nutzer seinen Cashbeam-Account mit einem seiner Zahlungsmittel verknüpfen will, hierüber getätigte Ausgleichs- oder Guthabenzahlungen automatisch im Cashbeam-Account zu verbuchen. Cashbeam erfasst demgemäß derzeit selbst keinerlei zahlungskontenbezogene Daten der Nutzer und wird diese auch künftig nicht zwingend erfassen.
  6. Die Cashbeam GmbH erbringt keine Inkasso-, Billing- , Factoring-, Bonitätsprüfungs- oder Scoring-Dienstleistungen. Ebensowenig vergibt oder vermittelt die Cashbeam GmbH Kredite oder versichert Forderungsausfälle. Die Cashbeam GmbH ist weder eine Bank, noch ein Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institut oder Finanzdienstleister im Sinne des KWG (Gesetz über das Kreditwesen) oder ZAG (Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten).
  7. Cashbeam-Transaktionen können entweder im Sofort-Modus oder (innerhalb bestehender Transaktions-Beziehungen) im zeitversetzten Modus durchgeführt werden.
  8. Im Sofort-Modus wirken beide Transaktionspartner zeitgleich mit und erhalten eine sofortige Bestätigung der Verbuchung. Im zeitversetzten Modus initiiert der “Sender“ die Transaktion, beim „Empfänger“ erscheint diese sodann in dessen Transaktionsliste.
  9. Im Sofort-Modus geben beide Transaktionspartner den Betrag ein und der „sendende“ Partner betätigt den BEAM-Button, während der „empfangende“ Partner  in etwa zeitgleich (+/- 10 Sekunden) den GET-Button drückt. Die App sendet die beiden Anfragen zusammen mit den jeweiligen geographischen Positionen der Nutzer an den Cashbeam-Server, der die Transaktionspartner anhand dieser Daten einander zuordnet, die Transaktion aufzeichnet und die Aufzeichnung bestätigt.
  10. Wenn die Nutzung der Ortungsinformationen ausgeschaltet ist (in der App oder allgemein im Mobil-Gerät), erfolgt die Zuordnung über sogenannte Match-IDs. Dies sind – derzeit – in der Regel die drei letzten Ziffern der Account-ID des Transaktionspartners. Diese müssen dann von mindestens einem oder beiden Transaktionspartnern zusätzlich zum Betrag eingegeben werden.
  11. Bei der ersten Transaktion zwischen zwei Nutzern wird für jeden Transaktionspartner ein neues partnerbezogenes Verrechnungskonto angelegt, in der die aktuelle Transaktion sowie alle künftigen Transaktionen zwischen denselben Partnern aufgezeichnet und saldiert werden.
  12. Eine Transaktion erscheint für den „sendenden“ Partner, der den BEAM-Button betätigt hat, als Negativbetrag in diesem partnerbezogenen Verrechnungskonto (vergleichbar einer ausgehenden Zahlung). Für den „empfangenden“ Transaktionspartner, der den GET-Button betätigt hat, erscheint sie als Positivbetrag (vergleichbar einer eingehenden Zahlung).
  13. Im zeitversetzten Modus wählt der Nutzer einen Transaktionspartner aus seiner Liste früherer Transaktionspartner aus, gibt den Gutschriftsbetrag ein und betätigt den BEAM-Button.  Die App sendet die Anfrage an den Cashbeam-Server, der die Transaktion aufzeichnet und die Gutschrift bestätigt.
  14. WICHTIG: Die Cashbeam GmbH führt keine explizite oder implizite Bonitätsprüfung der Nutzer durch und gibt keine Zahlungsgarantie – weder direkt noch mittelbar. Die Minimierung des Zahlungsausfallrisikos obliegt allein dem Nutzer, sei es durch sorgfältige Auswahl seiner Transaktionspartner oder durch Leistung nur gegen Vorkasse (dies z.B., indem eine Cashbeam-Transaktion als Einkaufsguthaben genutzt wird).
  15. Die Cashbeam GmbH strebt eine jährliche Verfügbarkeit des Service von 97%  an. Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis der Ist-Zeit, in der der Service genutzt werden kann, zur Soll-Zeit, in der er genutzt werden können sollte. Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden erforderliche Wartungszeiten  und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen  im angemessenen Rahmen (Industriestandard). Auch nicht in die Sollzeit eingerechnet werden Zeiten, in denen der Service aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Cashbeam GmbH nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertretender Ursachen nicht verfügbar ist.
  16. Aus Sicherheitsgründen beschränkt die Cashbeam GmbH derzeit die Nutzung eines Accounts innerhalb von 90 Tagen auf drei verschiedene Geräte und die Nutzung eines Gerätes auf maximal drei verschiedenen Accounts. Dieses Limit kann im Einzelfall erhöht werden, wenn ein Nutzer dies beim Kundenservice begründet beantragt.

III. Haftung

  1. Die Cashbeam GmbH haftet, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Zahlungsausfälle, die aufgrund eines Verlustes von Transaktionsdaten oder aufgrund von Nichtverfügbarkeit der technischen Infrastruktur entstehen.
  2. Die Cashbeam GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden des Nutzers, die die Cashbeam GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Cashbeam GmbH haftet ferner uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung seines Lebens, Körpers oder seiner Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Cashbeam GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet die Cashbeam GmbH für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Cashbeam GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder den Nutzer arglistig getäuscht haben.
  4. Im übrigen ist die Haftung der Cashbeam GmbH - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche gegen die Cashbeam GmbH, außer solche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Nutzers, sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  5. Alle Schadensersatzansprüche gegen die Cashbeam GmbH verjähren spätestens mit Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
  6. Die Cashbeam GmbH haftet nicht für unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z.B. durch "Hacken" des Mobil-Geräts). Ebensowenig haftet die Cashbeam GmbH für einen Missbrauch von Informationen über Nutzer durch Dritte, die von diesen Nutzern den Dritten selbst zugänglich gemacht wurden.
  7. Die Cashbeam GmbH haftet nicht für die Kosten, die dem Nutzer aufgrund seines Mobilfunkvertrages, z.B. für Daten-Roaming aus dem Ausland, entstehen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass hierfür – je nach Mobilfunkanbieter – zum Teil noch immer sehr hohe bis überhöhte Preise von den Mobilfunkanbietern abgerechnet werden, was leider außerhalb des Einflussbereichs der Cashbeam GmbH liegt. Die App verwendet die standardmäßig verfügbare Internetverbindung des mobilen Nutzergeräts zum Datentransfer zum und vom Cashbeam-Server. Die App hat keinen Einfluss darauf, welches Netz und welche Verbindung das Nutzergerät verwendet (z.B. WLAN oder Mobilfunknetz).

IV. Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Cashbeam-Passwort und seine Account-ID vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und beim Verdacht, dass das Cashbeam-Passwort Dritten bekannt geworden sein könnte, dieses unverzüglich zu ändern. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, die Cashbeam GmbH von einem Verlust seines Mobil-Geräts unverzüglich zu benachrichtigen (damit dieses Gerät für das Cashbeam-System gesperrt werden kann). Desweiteren hat der Nutzer sein Gerät im verkehrsüblichen Umfang  vor unbefugter Benutzung zu schützen (z.B. durch eine Geräte-PIN).
  2. Verstößt der Nutzer bei der Nutzung von Cashbeam gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Strafgesetze, Ordnungswidrigkeiten, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz o.ä.), so stellt dies gleichzeitig eine Pflichtverletzung gegenüber der Cashbeam GmbH dar, die die Cashbeam GmbH zu eigenen Maßnahmen gegenüber dem Nutzer berechtigt (z.B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, fristlose Kündigung o.ä.).
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Cashbeam-Kommunikationswege für Nutzer untereinander (im folgenden „Cashbeam-Nachrichten-System“) nicht für beleidigende oder unwahre Äußerungen über andere Nutzer oder für rechtwidrige Drohungen oder belästigende Werbemaßnahmen gegenüber anderen Nutzern zu verwenden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt gleichzeitig eine Pflichtverletzung gegenüber Cashbeam dar, die Cashbeam zu eigenen Maßnahmen gegen den Nutzer berechtigt.

V. Laufzeit, Kündigung, Ausschluss von der Nutzung des Service

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von Seiten des Nutzers jederzeit mit sofortiger Wirkung, von Seiten der Cashbeam GmbH mit einer Frist von 1 Monat ordentlich kündbar. Zur Kündigung seitens der Cashbeam GmbH reicht eine Mitteilung über das Cashbeam-Nachrichten-System aus, soweit der Nutzer für Kündigungen nicht einen anderen Kommunikationsweg bekanntgegeben und bestimmt hat. Eine über das Cashbeam-Nachrichten-System übermittelte Kündigung gilt spätestens 24 Stunden nach ihrem Einstellen in das Cashbeam-Nachrichten-System als dem Nutzer zugegangen, soweit der Nutzer für Kündigungen nicht einen anderen Kommunikationsweg bekanntgegeben und bestimmt hat (Näheres siehe Abschnitt „Kommunikationskanäle“).
  2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung und/oder zum Ausschluss eines Nutzers von der weiteren Nutzung von Cashbeam liegt insbesondere auch vor, wenn der begründete Verdacht besteht, und vom Nutzer nicht binnen angemessener Frist ausgeräumt wird, dass der Nutzer Cashbeam in erheblich gesetzwidriger Weise (z.B. zu Betrugs-, Hehlerei- oder Geldwäschezwecken oder unter Nutzung des Cashbeam-Nachrichten-Systems für Beleidigungen, Verleumdungen oder rechtswidrige Drohungen) oder wiederholt unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen nutzt.
  3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung und/oder zum Ausschluss eines Nutzers von der weiteren Nutzung von Cashbeam kann auch dann vorliegen, wenn ein Nutzer Geldbeträge, die er anderen Cashbeam-Nutzern schuldet und die über Cashbeam-Transaktionen aufgezeichnet wurden, mehrfach schuldhaft nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ausgleicht.
  4. Soweit ein wichtiger Grund zur Kündigung seitens der Cashbeam GmbH vorliegt, ist die Cashbeam GmbH berechtigt, den Service gegenüber dem betroffenen Nutzer auch schon vor Zugang und Wirksamwerden einer Kündigung einzustellen.

VI. Gebühren, Einschränkung und sonstige Änderung des Service, Änderung der Nutzungsbedingungen

  1. Für die Nutzung des Cashbeam-Service werden – neben dem Kaufpreis der Vollversion der App – derzeit keine Gebühren erhoben.
  2. Die Cashbeam GmbH behält sich jedoch spätere Einschränkungen des Service oder die Einführung von Nutzungsgebühren vor. Eine Einschränkung des Service oder Einführung von Gebühren wird jedoch nicht innerhalb der ersten 12 Monate ab der Freischaltung des Cashbeam-Accounts des Nutzers unter Geltung dieser Version der AGB wirksam und dem Nutzer in jedem Falle mit angemessener Frist von mindestens 2 Monaten im Voraus mitgeteilt. Eine neu eingeführte Gebührenpflicht wird nicht vor Ablauf von 2 Monaten seit der letzten Nutzung von Cashbeam nach Einstellen der Mitteilung in das Cashbeam-Nachrichten-System wirksam. Hierdurch hat der Nutzer in jedem Falle die Möglichkeit, die weitere Nutzung des Cashbeam-Service rechtzeitig zu kündigen und einzustellen.
  3. Die Cashbeam GmbH ist ferner berechtigt, den Service oder diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit die Änderung dem Nutzer rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen im Voraus, mitgeteilt wird. Die Änderung gilt als angenommen, soweit der Nutzer nicht vor ihrem Inkrafttreten widerspricht oder den Nutzungsvertrag kündigt. Die Cashbeam GmbH wird den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung nochmals gesondert auf dieses Widerspruchsrecht, die Frist für dessen Ausübung und die Möglichkeit zur Kündigung hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs ist die Cashbeam GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.
  4. Für die Mitteilung einer Änderung des Cashbeam-Service oder dieser Nutzungsbedingungen reicht eine Mitteilung über das Cashbeam-Nachrichten-System und die Cashbeam-Website aus (Näheres siehe Abschnitt Kommunikationskanäle“).

VII. Testversion / Vollversion, Gewährleistungsausschluss, keine Kaufpreis-Rückerstattung

  1. Die Testversion der Cashbeam-App ermöglicht eine vollumfängliche Nutzung des Cashbeam-Service bis zum Erreichen von 100 Transaktionen oder dem Senden oder Empfangen von 100 Memos im Cashbeam-Nachrichten-System. Danach ist eine weitere Nutzung nur noch in eingeschränktem Umfang möglich, sofern nicht die Vollversion über den Windows Phone Marketplace erworben wird. Die Testversion der App erlaubt dem Nutzer eine Prüfung der App und des Cashbeam-Service auf Tauglichkeit für den von ihm vorgesehenen Gebrauch. Jede Gewährleistung ist – sowohl für die App als auch für den Cashbeam-Service – ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises der App aufgrund von Mängeln des Cashbeam-Service.

VIII. Anonymität und Account ID

  1. Aus Datenschutzgründen erfasst Cashbeam grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, also auch keine E-Mail-Adressen, Namen, Adressen oder Telefonnummern. Die beim Anlegen eines Accounts anzugebende Account-ID besteht lediglich aus einzelnen Ziffern und Zahlen, die sich aus persönlichen Daten ableiten, die dem Nutzer bekannt sind. Die Account-ID ist der Cashbeam GmbH grundsätzlich nicht bekannt, da die App zur Nutzung des Service nur einen daraus errechneten Hash-Wert an den Cashbeam-Server überträgt. Dem Nutzer steht es auch frei, bei der Erstellung der Account-ID fiktive Angaben zu verwenden. Allerdings sind damit die Nachteile einer schwierigeren Merkbarkeit sowie besondere Anforderungen für den Fall verbunden, dass in besonderen Fällen die persönliche Inhaberschaft eines Accounts nachgewiesen werden muss (z.B. im Erbfalle). Dem Nutzer steht es ebenfalls frei, sich bei der Cashbeam GmbH als Inhaber eines Accounts namentlich zu melden (etwa um eine Beschwerde über einen Transaktionspartner anzubringen).

IX. Kommunikationskanäle / Benachrichtigungen

  1. Da Cashbeam keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Adressen der Nutzer erfasst, können Benachrichtigungen und Mitteilungen der Cashbeam GmbH an einzelne Nutzer grundsätzlich nur über das Cashbeam-Nachrichten-System erfolgen. Hierzu werden Memo-Nachrichten in den Nutzer-Account eingestellt. Auf diesem Wege werden z.B. Vorankündigungen von Änderungen der Nutzungsbedingungen in alle Nutzer-Accounts oder Kündigungen einzelner Cashbeam-Accounts in den betroffenen Nutzer-Account jeweils als „Memo-Nachricht“ eingestellt.
  2. Allgemeine Benachrichtigungen seitens der Cashbeam GmbH, die alle Nutzer oder größere Nutzergruppen betreffen (z.B. Änderungen der Nutzungsbedingungen), werden zusätzlich auch über die Cashbeam-Website www.cashbeam.com bekanntgegeben.
  3. Desweiteren können sich Nutzer und Interessenten in einen allgemeinen E-Mail-Benachrichtungsverteiler eintragen, indem sie eine E-Mail an subscribealert@cashbeam.com schicken und einen Link in einer Bestätigungsmail anklicken. Eine auf diese Weise in den allgemeinen Benachrichtigungsverteiler eingetragene E-Mail-Adresse ist aber keinem einzelnen Cashbeam-Account zuordenbar, so dass die Anonymität des Cashbeam-Accounts gewahrt bleibt.
  4. Kündigungen oder andere Erklärungen des Nutzers gegenüber der Cashbeam GmbH sollten ebenfalls bevorzugt als Memo-Nachricht an den Cashbeam-Kundenservice-Account  (der automatisch in der Transaktionspartner-Liste als Quasi-Transaktionspartner erscheint) in das Cashbeam-Nachrichten-System eingestellt werden, da sie dann automatisch dem betroffenen Account zugeordnet sind und die Anonymität des Nutzers so gewahrt bleiben kann.
  5. Alternativ stehen dem Nutzer aber auch folgende externe Kommunikationskanäle für alle vertragsrelevanten Erklärungen oder allgemeine Anfragen und Mitteilungen zur Verfügung: per E-Mail an appsupport@cashbeam.com, per Brief an Cashbeam GmbH, Johann-von-Werth-Str. 1, 80369 München, Deutschland oder per Fax an +49-89-26024259.
  6. Sofern sich eine außerhalb des Cashbeam-Nachrichten-Systems eingehende Nachricht des Nutzers auf einen bestimmten Cashbeam-Account bezieht (z.B. Kündigung des Nutzungsvertrages, Verlustmeldung des Mobil-Gerätes oder von Cashbeam-Passwort oder Account-ID) wird Cashbeam geeignete Rückfragen stellen, um sicherzustellen, dass diese vom rechtmäßigen Account-Inhaber stammt. Hierzu ist die Cashbeam GmbH berechtigt, vom Nutzer die Angabe der vollen Account-ID im Klartext zu verlangen (auch wenn dies im Regelfall nicht nötig sein wird). Unaufgefordert sollte der Nutzer seine Account ID jedoch auch nicht in Mitteilungen an die Cashbeam GmbH angeben.

X. Datenschutz: Erfasste Daten, Nutzung, Weitergabe und Herausgabe von Daten

  1. Cashbeam erfasst grundsätzlich keine personenbezogenen Daten von Nutzern (s.a. Abschnitt „Anonymität und Account ID“), so dass der Nutzer auch im Verhältnis zur Cashbeam GmbH grundsätzlich anonym bleiben kann. Die Cashbeam GmbH gibt – außer im Falle gerichtlicher oder behördlicher Anordnung – keine Daten an Dritte weiter.
  2. Wie alle Websites muss Cashbeam auch die IP-Adresse des Mobil-Geräts erfassen, wenn die App über eine mobile Internetverbindung oder ein WLAN Daten an den Cashbeam-Server sendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann über die IP-Adresse die Identität des Mobilfunk-Anschlussinhabers oder WLAN-Betreibers ermittelt werden, im Regelfall jedoch nur nach gerichtlicher Anordnung.
  3. Ähnlich verhält es sich mit den Daten zur geographischen Position des Nutzers. Diese wird von Cashbeam erfasst, damit per BEAM- oder GET-Button ausgelöste Sofort-Transaktionen besonders einfach zugeordnet werden können. Der Nutzer kann dies jedoch unterbinden, indem er die Ortsdatennutzung in der App oder allgemein im Mobil-Gerät ausschaltet. Dann muss er alternativ die Match-ID seines Transaktionspartners eingeben (oder dieser seine).
  4. Cashbeam erfasst ferner einen Hash-Wert der (eindeutigen) Geräte-ID des Mobil-Geräts des Nutzers, um aus Sicherheitsgründen die Anzahl der pro Gerät benutzten Accounts sowie der pro Account genutzten Geräte überprüfen zu können.
  5. Die Cashbeam GmbH speichert alle Daten, die zur Erbringung des Dienstes nötig sind, grundsätzlich bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung. Soweit Daten zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. steuerrechtliche Archivierungspflichten) oder eigener Rechte der Cashbeam GmbH (z.B. zivilrechtliche Nachweisobliegenheiten) länger gespeichert werden müssen,  werden sie von der Cashbeam GmbH ordnungsgemäß archiviert und außerhalb des Aufbewahrungszweckes nicht mehr aktiv genutzt. Auch nach der Löschung der Daten eines Accounts können transaktionsbezogene Daten (Datum, Uhrzeit, Betrag und Ort von Transaktionen, gesendete und erhaltene Nachrichten) spiegelbildlich im Account des jeweiligen Transaktionspartners verbleiben, sofern sie bei diesem nicht ebenfalls gelöscht wurden.

XI. Datensicherheit: Verschlüsselung, Speicherung, Übermittlung, Passwortverlust

  1. Cashbeam wird als Cloud-Service der Microsoft Azure Plattform auf von Microsoft verwalteten Servern in Microsoft Rechenzentren in Europa gehostet (unter den dort bereitgestellten Standards und Mechanismen zur Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugriffschutz).
  2. Alle Datenübertragungen zwischen der App und dem Cashbeam-Server erfolgen in verschlüsselter Form (Transportsicherung) als Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schon innerhalb der App bzw. innerhalb der Cashbeam-Server-Anwendung.
  3. Neben der Transportsicherung erfolgt als weitere Maßnahme, um eine hohe Vertraulichkeit wichtiger Nutzerdaten zu gewährleisten, die Verschlüsselung aller vom Nutzer eingegebener textbasierter Daten („Memos“, also Nachrichten innerhalb des Cashbeam-Nachrichten-Systems und „Nicknames“, also Aliasnamen, für Transaktionspartner) innerhalb der App mit einem für den Nutzer individuellen Schlüsselsatz, bevor diese an Cashbeam übertragen werden. Auf dem Cashbeam-Server werden somit nur verschlüsselte Textdaten gespeichert, über deren Schlüssel nur die jeweils an der Kommunikation beteiligten Nutzer verfügen. Die Cashbeam GmbH kann diese Daten also selbst nicht entschlüsseln.
  4. Damit dieser private Schlüsselsatz vor Ausspähung geschützt ist und nicht verloren gehen kann, wird er mit Hilfe des Cashbeam-Passworts wiederum selbst verschlüsselt und in dieser Form sowohl im Mobil-Gerät, als auch auf dem Cashbeam-Server abgelegt. Von dort aus kann er mit Hilfe der Account-ID und des Cashbeam-Passworts (das nur der Nutzer kennt), und zusätzlich gesichert durch eine Sicherheitsfrage, in andere Mobil-Geräte importiert werden, so dass die Nutzung eines Cashbeam-Accounts auf verschiedenen Geräten möglich ist.
  5. Das Cashbeam -Passwort ist daher von zentraler Bedeutung, denn nur mit seiner Hilfe kann auf den Textdaten-Schlüsselsatz des jeweiligen Nutzers zugegriffen werden. Bei Verlust oder Vergessen des Cashbeam-Passwortes ist eine Wiederherstellung der Memos und Nicknames durch Cashbeam daher nicht möglich. Der Nutzer wird hiermit ausdrücklich auf diese Folgen eines Verlusts des Cashbeam-Passwortes hingewiesen und zu besonderer Sorgfalt bei der Verwahrung dieses Passwortes angehalten, ohne dass dies jedoch zu Lasten der Geheimhaltung des Passwortes gehen darf.

XII. Währungen

  1. Die Cashbeam-App ermöglicht das Umschalten zwischen derzeit 25 verschiedenen Währungen. Die Nutzung erfolgt für jede Währung getrennt, d.h. partnerbezogene Verrechnungskonten, Transaktionen und Memos (einschließlich Mitteilungen vom und an den Cashbeam-Kundenservice) erscheinen für jede Währung getrennt. Entsprechend werden im Sofort-Modus ausgelöste Transaktionen nur durchgeführt, wenn beide Transaktionspartner dieselbe Währung eingestellt haben. Die Cashbeam GmbH behält sich die jederzeitige Erweiterung oder Einschränkung der unterstützten Währungen – unter Wahrung der Bestimmungen für Änderungen des Service und/oder der Nutzungsbedingungen – vor.

XIII. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Nutzer kann seine Vertragserklärung zum Abschluss des Nutzungsvertrages innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Mitteilung im Cashbeam-Nachrichten-System, Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, es sei denn, er hat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Nutzung durch Unternehmer). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (über das Cashbeam-Nachrichten-System), frühestens jedoch mit dem Tage des Vertragsschlusses und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV durch die Cashbeam GmbH. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Cashbeam GmbH, Johann-von-Werth-Str. 1, 80369 München, Deutschland, Fax: +49-89-26024259, Email: appsupport@cashbeam.com, Cashbeam-Nachrichten-System: Cashbeam-Kundenservice

Das Widerrufsrecht erlischt auch, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers hin vollständig erfüllt wurde, bevor der Nutzer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Wertersatz für erbrachte Service-Dienstleistungen hat der Nutzer nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Cashbeam GmbH vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Service beginnt.


XIV. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages bedürfen der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
  3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung dasjenige gegen sich gelten zu lassen, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und wirksam hätte vereinbart werden können. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
  4. Die Cashbeam GmbH ist berechtigt, den Nutzungsvertrag auf Dritte zu übertragen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen gesonderten Zustimmung des Nutzers bedarf. Der Nutzer willigt bereits mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages in die Übertragung ein. Eine Übertragung des Nutzungsvertrages wird jedoch erst dann mit Wirkung gegenüber dem Nutzer wirksam, wenn sie diesem mindestens 2 Wochen im Voraus angekündigt und er dabei auf sein jederzeitiges Kündigungsrecht hingewiesen wurde. Für die Ankündigung reicht eine Einstellung der Mitteilung in das Cashbeam-Nachrichten-System aus (siehe Abschnitt „Kommunikationskanäle)
  5. Der Nutzungsvertrag und sämtliche mit der Nutzung des Cashbeam-Service oder der App in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag und sämtliche mit der Nutzung des Cashbeam-Service oder der App in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist, soweit er vereinbart werden kann, München.